Selbstständigkeit heißt bekanntlich, selbst und ständig zu arbeiten. Vor allem aber nimmt man es im E-Commerce mit Internet-Riesen wie Amazon, eBay und Alibaba auf. Um nicht gleich mit dem eigenen Kleinunternehmen Schiffbruch zu erleiden, braucht es also eine Menge Mut und Können.
Wieso immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer trotz dieser Rahmenbedingungen ein Kleinunternehmen gründen und warum der große Kuchen des Internets noch längst nicht aufgeteilt ist, erfährst du in diesem Beitrag. Außerdem verraten wir dir, was ein Kleinunternehmen auszeichnet, was du beim Unternehmen gründen beachten musst, die Unterschiede zum Kleingewerbe und warum gerade kleine Onlineshops den Großen immer öfter ein Schnippchen schlagen.
Kleinunternehmen gründen: Das Wichtigste auf einen Blick
- Selbstständigkeit anmelden
- geschätzter Umsatz im Gründungsjahr liegt unter 25.000 €
- geschätzter Umsatz im Folgejahr liegt unter 100.000 €
- Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt anmelden
- Alle Rechtsformen möglich
Raus aus den Zwängen: Wieso Menschen selbstständig werden
Beginnen wir mit der grundlegenden Frage: Warum wagen so viele den Sprung ins kalte Wasser und gründen ihr eigenes Kleinunternehmen? Eine umfassende Antwort liefert die Bildungsplattform Jugend Gründet. Laut dieser existieren fünf wichtige Gründe für Selbstständigkeit.
1. Der Wunsch nach Selbstbestimmung
Für immer mehr Menschen gehört die Selbstbestimmung im Beruf zu einem erfüllten Leben. Einfach abzuarbeiten, was der Chef einem vorgibt, und sich täglich mit unliebsamen Kolleg:innen herumzuschlagen, passt daher für viele nicht mehr ins Bild.
2. Eigene Ideen Realität werden lassen
Kommt dir spontan der Einfall für eine alles verändernde App oder die Dienstleistung, auf die die Welt gewartet hat, dann ist die Selbstständigkeit meist der attraktivste, erfolgversprechendste und kürzeste Weg zu ihrer Umsetzung.
3. Den Geldbeutel füllen
Egal, wie gut dein Gehalt in einem Angestelltenverhältnis auch sein mag, irgendwann stößt du dort an ein Limit, das für Selbstständige nicht existiert. Oder anders gesprochen: Bezos, Musk und Gates haben es nicht zu Milliardären gebracht, indem sie sich jeden Monat ihren Lohnzettel abgeholt haben.
4. Frei die eigene Zeit einteilen
Gründest du dein eigenes Business, kannst du selbst bestimmen, wann und wie viel du arbeiten möchtest. Bist du ungebunden und hast jede Menge Energie, kniest du dich vielleicht auch am Wochenende ins Geschäftsleben. Hast du kleine Kinder und wünschst dir mehr Zeit mit ihnen, schraubst du deinen Einsatz ein wenig zurück.
5. Schluss mit der Arbeitslosigkeit
Abschließend bildet eine Gründung für viele Menschen die Chance, endlich wieder ein geregeltes Einkommen zu beziehen. Selbstständigkeit bietet die Gelegenheit für einen beruflichen Neuanfang – im eigenen Tempo, nach den eigenen Regeln und mit den eigenen Ideen.
Wann ist man Kleinunternehmer:in?
Nun kennst du ein paar Gründe für Selbstständigkeit, doch wie fängt man am besten an? Stehst du noch ganz am Anfang und möchtest eventuell sogar nur nebenberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, reicht es vermutlich aus, wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest und als sogenannter Kleinunternehmer bzw. Kleinunternehmerin beginnst.
Dazu eine kurze Begriffsklärung, um Missverständnisse zu vermeiden. Wir reden von Kleinunternehmer:innen als steuerliche Regelung und nicht vom Kleinunternehmen als Unternehmensbegriff innerhalb der EU. Als Kleinunternehmer:in meldest du beim Finanzamt bei deiner Gründung die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) an. Dadurch musst du keine Umsatzsteuer erheben. Du kannst also mit geringeren Preisen als deine Konkurrenz starten, da deine Kundschaft keine Mehrwertsteuer zahlen muss. Das bedeutet für dich natürlich auch einen geringeren Verwaltungsaufwand, da auch die Umsatzsteuervoranmeldung wegfällt.
Lesetipp: Wann genau ist ein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig? Wir erklären es dir in diesem Blogbeitrag.
Voraussetzungen für die Gründung eines Kleinunternehmens
1. Erstellung eines Businessplans: Insbesondere wenn du Investorinnen und Investoren von deiner Idee überzeugen und für dein Unternehmen gewinnen willst, ist ein Businessplan sinnvoll. In ihm stellst du deine Ziele und Strategien vor und beschreibst, was du für die Gründung deines Unternehmens benötigst.
2. Wahl der Rechtsform: Die Gründung eines Kleinunternehmens bedarf einer gültigen Rechtsform. Welche Optionen für dein Unternehmen infrage kommen, beleuchten wir weiter unten im Artikel.
3. Aufsetzen eines Gesellschaftervertrages: Gründest du allein, kannst du diesen Schritt überspringen. Im Falle einer GbR, an der mindestens zwei Gesellschafter:innen beteiligt sind, solltest du mit deinen Partner:innen einen Gesellschaftervertrag aushandeln.
3. Gewerbeanmeldung: Es folgt der Gang zum zuständigen Gewerbeamt. Für die Anmeldung fallen Kosten in Höhe von 20 bis 60 Euro an. Freiberufler:innen müssen kein Gewerbe anmelden.
4. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt: Beim Gewerbeamt erhältst du in der Regel einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Alternativ kannst du den Fragebogen auch über das Online-Portal ELSTER ausfüllen. Besonders wichtig sind die Punkte 7.1 und 7.3 im Formular.
In 7.1 schätzt du deine Einnahmen für das Gründungs- und das Folgejahr. Bis zum 31.12.2024 lagen diese beiden Grenzen bei 22.000 Euro für das Gründerjahr und 50.000 für das darauffolgende Jahr. Mit dem 01.01.2025 wurden die Umsatzgrenzen auf 25.000 Euro für das erste und 100.000 Euro für das zweite Jahr angehoben.
Mit 7.3 bestätigst du, dass du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest.
Hinweis: Entscheidest du dich beim Gründungsprozess bei Punkt 7.3 gegen den Status als Kleinunternehmer:in, bist du für fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. Diesem Passus solltest du also unbedingt Beachtung schenken!
5. Handelsregistereintrag: Je nach gewählter Rechtsform wird ein Eintrag ins Handelsregister notwendig. Einzelunternehmer:innen die sich im Rahmen der Kleinunternehmerregelung bewegen, erfüllen automatisch die Voraussetzungen des Kleingewerbes. Sie müssen sich nicht eintragen lassen.
6. Berufsgenossenschaftseintrag: Laut § 192 Sozialgesetzbuch (SGB) muss sich jedes Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eintragen.
Was ist der Unterschied zwischen der Kleinunternehmerregelung und dem Kleingewerbe?
Die Begriffe Kleinunternehmer:in, Kleinunternehmerregelung und Kleingewerbe werden oft synonym verwendet, sollten aber nicht verwechselt werden. Als Kleinunternehmer:in gilt, wer sich für die Kleinunternehmerregelung gemeldet hat, die über das Umsatzsteuergesetz geregelt wird. Ein Kleingewerbe wird hingegen über das Handelsgesetzbuch (HGB) definiert und betrifft dich, sofern du ein Gewerbe anmelden möchtest, ohne im Handelsregister eingetragen zu werden. Mit dem Status als Kleingewerbe ist dein Unternehmen von der doppelten Buchführung befreit.
Du kannst also Kleinunternehmer:in sein und ein Kleingewerbe führen, allerdings ist beides nicht Voraussetzung für das jeweils andere.
Exkurs: Voraussetzungen für ein Kleingewerbe
In diesem Beitrag geht es uns nicht vorrangig um eine Definition des Kleingewerbes. Da der Begriff aber in enger Beziehung zur Kleinunternehmerreglung steht und du bei der Existenzgründung womöglich zur selben Zeit von beidem Gebrauch machst, macht es Sinn, die Voraussetzungen des Kleingewerbes zu klären.
Wenn dein Umsatz und dein Gewinn innerhalb eines Jahres 800.000 EUR, respektive 80.000 EUR nicht überschreiten, ist dein Kleingewerbe von der doppelten Buchführung befreit.
Deine Kleingewerbe-Checkliste:
- Anmeldung über das Gewerbeamt
- Umsatz liegt jährlich unter 800.000 €
oder Gewinn liegt jährlich unter 80.000 € (§ 141 Abgabenordnung) - Rechtsform: Einzelunternehmer:in oder GbR (§ 140 Abgabenordnung)
- Keine doppelte Buchführung nötig
Ein Kleinunternehmen nebenberuflich gründen - wann es sich lohnt
Die Nutzung der Kleinunternehmerreglung ist keine Pflicht. In manchen Szenarien ist sie von Vorteil, in anderen womöglich sogar hinderlich. Deshalb nehmen wir im Folgenden eine Einordnung vor, wann sich die Regelung lohnt - und wann nicht.
Kleinunternehmen: Als Nebenjob häufig von Vorteil
Möchtest du erst einmal mit einem Nebenjob starten, statt dich direkt in Vollzeit selbstständig zu machen, kannst du von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Startest du nebenberuflich, kannst du zunächst schauen, wie das Geschäft läuft und später in das Regelunternehmertum wechseln. Da du als Kleinunternehmer:in keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst, entfällt ein immenser bürokratischer Aufwand. Den Vorteil, dass du deine Waren und Dienstleistungen zudem auch noch günstiger anbieten kannst, hatten wir weiter oben bereits erwähnt.
Bei Geschäftskund:innen und großen Investitionen ist Vorsicht geboten
Musst du für dein Unternehmen große Investitionen tätigen, kann dir der vermeintliche Steuervorteil allerdings ein Schnippchen schlagen. Du musst zwar keine Umsatzsteuer erheben, andererseits darfst du die Mehrwertsteuer, die bei deinen eigenen Ausgaben anfällt, auch nicht beim Finanzamt im Zuge des sog. Vorsteuerabzugs geltend machen. Überlege dir also vor der Gründung, ob für dein Unternehmen eine große Anfangsinvestition notwendig ist.
Solltest du an Geschäftskund:innen verkaufen, löst sich der steuerliche Vorteil ebenfalls schnell in Luft auf, da diese die Mehrwertsteuer ohnehin geltend machen können. Hier hättest du also gegenüber der Konkurrenz keinen direkten Vorteil. Vielmehr kann es sein, dass du als Kleinunternehmer:in weniger ernst genommen wirst.
Welche Rechtsformen kommen infrage?
Wenn du ein Kleinunternehmen gründen möchtest, stehen dir fast alle Rechtsformen offen. Du hast die Möglichkeit, als Einzelunternehmer:in zu starten oder gemeinsam mit einem Partner bzw. einer Partnerin eine GbR zu gründen. Diese beiden Unternehmensformen sind für Kleinunternehmen die populärsten. Grundsätzlich wären eine UG oder die Gründung einer GmbH ebenso möglich. Jede dieser Rechtsformen hat ihre Vorteile, überlege deshalb genau, für welche du dich entscheiden willst.
Wir haben für dich alle Rechtsformen im Überblick zusammengestellt, um dir die Entscheidung zu erleichtern.
Buchführung für Kleinunternehmer:innen
Grundsätzlich gilt für Kleinunternehmer:innen keine Pflicht zur doppelten Buchführung. Das gilt auch für Kleingewerbe, da diese nicht im Handelsregister eingetragen sind. Allerdings lohnt es sich immer, Ausgaben und Einnahmen im Blick zu behalten. Einerseits willst du sicher über deine finanzielle Situation Bescheid wissen, andererseits bist du auch ohne doppelte Buchführung zur Gewinnermittlung verpflichtet. Diese geschieht im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Für eine bessere Übersichtlichkeit kann es sich lohnen, die Finanzströme deiner selbstständigen Tätigkeit auf ein separates Geschäftskonto auszulagern und von deinen privaten Zahlungsflüssen zu trennen.
Rechnungen schreiben als Kleinunternehmer:in
Als Kleinunternehmer:in musst du nicht nur bei der Anmeldung einiges beachten. Es ist auch besonders wichtig, dass du auf deinen Rechnungen auf deinen Status als Kleinunternehmer:in aufmerksam machst.
Dieser Hinweis kann beispielsweise so aussehen:
- „Der Rechnungsbetrag enthält keine ausgewiesene Umsatzsteuer. Grund hierfür ist §19 UStG – Kleinunternehmerregelung“
- „Gemäß §19 UStG wird für diesen Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer berechnet.“
Eine vorgegebene Formulierung für Rechnungen von Kleinunternehmer:innen gibt es nicht. Bedenke aber, dass auch hier die gleichen Regelungen wie für normale Rechnungen gelten.
In diesem Beitrag zeigen wir dir alles, was du wissen musst, wenn du eine korrekte Rechnung schreiben möchtest.
Was passiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wurde?
Überschreitest du die Umsatzgrenze von 25.000 €, respektive 100.000 €, ist dein Unternehmen automatisch umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, du musst Umsatzsteuer von deiner Kundschaft erheben und diese an das Finanzamt abführen. Seit Beginn des Jahres 2025 gilt diese Verpflichtung direkt ab dem Zeitpunkt des Überschreitens, weshalb du deine Buchhaltung unbedingt im Blick haben solltest! Zuvor musstest du erst im Folgejahr nach dem Überschreiten erstmalig Umsatzsteuer erheben.
Wichtig: Ein einmaliges Überschreiten der Umsatzgrenzen verbietet eine spätere Rückkehr zur Kleinunternehmerreglung. Selbst wenn dein Unternehmen im Folgejahr wieder innerhalb der Umsatzgrenzen wirtschaftet, darfst du nicht erneut von der Regelung Gebrauch machen.
Geschäftsideen für Kleinunternehmer:innen
Um eine gute Geschäftsidee zu entwickeln, solltest du dich für die Sache begeistern, über die nötigen Fähigkeiten verfügen und strategisch denken. Auch der Zeitpunkt ist besonders wichtig. Mit der richtigen Idee und der richtigen Umsetzung steht deinem Start in die Selbstständigkeit nichts mehr im Weg!
Wir haben einige Geschäftsideen für Kleinunternehmen zusammengefasst:
- Einen Blog einrichten
- Online-Kurse anbieten
- Coaching
- Onlineshop starten
- Podcast starten
- Print-on-Demand-Produkte verkaufen
- Influencer werden
- Virtuelle:r Assistent:in (VA) werden
- Hochzeitsfotografie
- Texter:in werden
- etc.
Es gibt unzählige Möglichkeiten und Ideen, mit denen du dein Kleinunternehmen gründen kannst. Wenn du auf der Suche nach mehr Inspirationen bist, empfehlen wir dir diese Blogbeiträge:
- Die besten Geschäftsideen: 20 Strategien für mehr Geld im Jahr 2025
- Was zeichnet eine gute Geschäftsidee aus? Fragen zur Orientierung und zum Start
- Online Geld verdienen: 25 Ideen - effektiv & seriös
- Geld verdienen von zu Hause: Top 10 Heimarbeit-Ideen im Jahr 2025
Ein Minenfeld: Wo Gefahren lauern
Bevor du nun allerdings losziehst und dein eigenes Kleinunternehmen gründest, möchten wir dich in deinem Eifer ein klein wenig bremsen. Denn wie immer, wenn es ums Geschäftliche geht, erwartet dich der ein oder andere Fallstrick. Daher von uns folgende Hinweise:
Unterschätze die Arbeit nicht
Stell dich darauf ein, zu Beginn deiner Karriere ordentlich Klinken putzen zu müssen. Influencer kontaktieren, (digitale) Messen besuchen, die sozialen Medien bespielen – all das gehört zu deinen Aufgaben. Auch das Tagesgeschäft wie Pakete packen und zur Post bringen, neue Ware ordern und Produkte einpflegen wird zunächst an dir hängen bleiben.
Wähle das richtige Produkt
Entscheide dich für eine Nische, in der du dich wirklich zu Hause fühlst. Denn egal wie groß, klein oder abgefahren deine Zielgruppe auch ist – wenn du ein Teil von ihr bist, brennst du für deine Mission, bist vermutlich Expert:in für deine Produkte und sprichst die Sprache deiner Kundschaft.
Vergiss die Zahlen nicht
Nur wenn du alle Zahlen im Blick behältst und klug wirtschaftest, kannst du dein junges Unternehmen zum Erfolg führen. Mache dich auch darauf gefasst, dass du zu Beginn deiner Karriere investieren musst, bevor dein Geschäft Gewinne abwirft. Denn bekanntlich kommt von nichts auch meistens nichts.
Startschuss für eine neue Existenz
Wenn du uns also fragen würdest, ob es momentan an der richtigen Zeit ist, dein eigenes Kleinunternehmen zu gründen, dann lautet unsere Antwort trotz der erwähnten Gefahren bedingungslos: Ja!
Im Internet ist noch viel Platz für clevere Ideen, einzigartige Produkte und charmante Storys. Sicher, anfangs wirst du vermutlich nicht gleich das große Geld mit deinem Geschäft einfahren, aber mit ein wenig Fleiß und gutem Kundenservice steht dein Business schnell auf eigenen Füßen. Vergiss nur nicht, die verflixten Zahlen im Blick zu behalten.
Und jetzt bleibt uns nichts Anderes übrig, als dir alles Gute bei deiner eigenen Erfolgsgeschichte zu wünschen! Wir sehen uns im Netz.
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